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myindustriebedarf
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Disclaimer
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen von myindustriebedarf, Inhaber: André Geier.
1. Allgemeines
1.1.
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen. Sie gelten auch dann, wenn bei Folgegeschäften
nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Unsere
Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden – insbesondere
Einkaufsbedingungen- erkennen wir nicht an. Abweichungen bedürfen der
Schriftform. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen
des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.3.
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur
verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der
Ware nachkommen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.4. Wir verkaufen
ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen, die die Ware
ausschließlich in ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen,
behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden. Unsere Bedingungen
gelten daher auch nur gegenüber solchen Unternehmern oder juristischen
Personen.
1.5. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
1.6.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
1.7. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Verkaufspreise
2.1.
Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung
gültigen Preisen zuzüglich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer in
gesetzlicher Höhe.
2.2. Wird jedoch eine Lieferfrist von mehr als
4 Monaten ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung vereinbart oder kann
die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erst später als 4
Monate nach Auftragsbestätigung erfolgen, sind wir berechtigt, die am
Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
3. Zahlungsbedingungen, Skonto
3.1.
Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher
Vereinbarung mit dem Erhalt der Rechnung sofort zahlungsfällig und ohne
jeden Abzug an uns zu bezahlen.
3.2. Der Kunde kommt durch eine
Mahnung nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, ohne Mahnung mit Ablauf des
in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatums, spätestens aber 30 Tage nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Wir sind berechtigt, für jede
Mahnung 5,00 € zu berechnen. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer
Rechnung in Verzug, werden alle unsere Forderungen gegen den Kunden aus
der Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig. Zur weiteren
Lieferung sind wir dann nur noch gegen Vorauskasse verpflichtet.
3.3.
Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet und
erfolgt nach unserem freien Ermessen. Bei Wechseln gehen deren Spesen
und Kosten sowie die Gefahr der rechtzeitigen Vorlegung und
Protesterhebung komplett zu Lasten des Kunden.
3.4. Skontoabzug
bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Ein Skontoabzug kann
nur anerkannt werden, wenn die Zahlung zum vereinbarten bzw. in der
Rechnung genannten Zeitpunkt bei uns eingegangen ist.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
4.1.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
4.2. Ist der Kunde Kaufmann, steht ihm weder die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages noch das Zurückbehaltungsrecht wegen
Gegenansprüchen zu.
5. Lieferzeit, Lieferverhinderung, höhere Gewalt
5.1.
Die Ware reist auf Gefahr des Kunden. Lieferdatum = Leistungsdatum =
Abgangsdatum. Die Liefertermine sind unverbindlich. Verbindliche
Lieferzeiten bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5.2.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.3.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5.4.
Sofern die Voraussetzungen von 5.3. vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in
Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.5. Geraten wir aus
Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug und beruht der
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder stellt dieser die
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht dar, bleibt es bei der
gesetzlichen Haftung. Diese ist jedoch im Falle einer nur fahrlässigen
Pflichtverletzung auf den jeweils vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Beruht der Lieferverzug auf leichter Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung
auf maximal 10 % des Lieferwertes begrenzt.
5.6. Setzt uns der
Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene
Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen
Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur
zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; im Übrigen ist
die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
5.7.
Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziff. 5.5. und 5.6. gelten nicht, sofern
ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; sie gelten auch dann
nicht, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend
machen kann, dass die sofortige Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz
des Schadens statt der Leistung in Betracht kommt.
5.8. Fälle
höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtung der Parteien für
die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die
sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind
beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen
Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen
nicht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das
Eigentum an der gelieferten Ware vor. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt
bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung
bestehen. Dies gilt auch, wenn vom Kunden einzelne Rechnungen bezahlt
sind.
6.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein
Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Wir
sind berechtigt, auf die zurückgenommenen Waren ohne Nachweis Abschläge
bis zu 20 % vom Rechnungsbetrag vorzunehmen, sofern der Kunde nicht
nachweist, dass keine oder eine wesentlich geringere Wertminderung
entstanden ist.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf
eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend
zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig
durchführen. Der Kunde ist uns für jede Art der weitergehenden
Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet,
ersatzpflichtig.
6.4. Der Kunde ist berechtigt, über die
Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen,
sofern nicht zwischen ihm und seinem Kunden hinsichtlich der
Forderungen aus der Lieferung ein Abtretungsausschluss vereinbart ist.
6.5.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung,
Vermischung und Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu
deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der
Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
6.6. Die aus dem
Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde
schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils
gemäß Ziff. 6.5. zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis
zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere
Rechte einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch
nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt,
es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors
begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange
unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen
den Kunden bestehen.
6.7. Der Kunde verpflichtet sich, die
Eigentumsvorbehaltsware zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen
Forderungen weder mir Rechten Dritter zu belasten, noch einem Dritten
zur Sicherung zu übereignen. Er verpflichtet sich, uns sofort zu
benachrichtigen, wenn die Ware für Dritte gepfändet oder sonstige Rechte
an ihr geltend gemacht werden. Der Kunde hat uns die zur Wahrung
unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und seine Unterlagen
zu getreuen Händen zu überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt
der Kunde.
6.8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
7. Versendungsgefahr
7.1. Die Beförderung der
Ware vom Lieferwerk bzw. ab unserem Lager Balingen zum Bestimmungsort
des Kunden erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Dies gilt auch dann,
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
8. Mängelhaftung
8.1.
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
8.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt,
ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache
berechtigt.
8.3. Zeigt der Kunde uns einen Mangel an und übt er
sein Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung in dieser Anzeige
nicht aus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur
Ausübung seines Wahlrechts zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf
die Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen.
8.4.
Mängelanzeigen und -rügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleibt dem Kunden das
Recht vorbehalten, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den
Kaufpreis zu mindern.
8.5. Wir haften nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet
wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.6. Wir haften
nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt
vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren
Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
8.7.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
8.9.
Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche des Kunden innerhalb
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht,
wenn der Kunde eine Sache gekauft hat, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht hat.
8.10. Die Verjährungsfrist im
Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt;
sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
8.11.
Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich
und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen
wir keine Gewähr, sie befreien den Kunden nicht von eigenen Prüfungen
und Versuchen.
9. Gesamthaftung
9.1. Eine weitergehende
Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 8 vorgesehen, ist – ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823
BGB.
9.2. Die Begrenzung nach Ziff. 9.1. gilt auch, soweit der
Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der
Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. Soweit die
Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.4. Im Falle von uns nicht zu
vertretende Nebenpflichtverletzungen ist das Recht des Kunden vom
Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Nebenpflichtverletzungen, die in der Lieferung neu hergestellter
mangelfreier Sachen bestehen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1.
Erfüllungsort ist 72336 Balingen und Gerichtsstand ist das für 72336
Balingen zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, den Kunden an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.2. Im Übrigen ist der
Gerichtsstand für Klagen gegen den Kunden das für 72336 Balingen
zuständige Gericht, wenn der Kunde nach Abschluss des Vertrages seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat bzw.
seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klagerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt auch für Scheck- und
Wechselklagen.
10.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.